
In den USA wurde das Telefonnetz in den 1970er-Jahren schrittweise zu einer Plattform, an die Kunden eigene Geräte anschließen konnten. In der Bundesrepublik blieb es während fast der gesamten 1980er-Jahre ein von der Bundespost kontrolliertes Gesamtsystem aus Netz, Endgerät und Dienst.
Das erklärt, warum sich in den USA eine breite, dezentrale Modem- und Mailboxkultur entwickelte, während Datenfernübertragung in der Bundesrepublik länger teuer, technisch umständlich und teilweise illegal blieb. In den 90er Jahren übertrugen kommerzielle Anbieter ihre über ein Jahrzehnt gesammelten Erfahrungen aufs Internet und förderten die Akzeptanz bei privaten Nutzern und Unternehmen.
Der Vorsprung der USA gegenüber Deutschland bei der frühen Nutzung des WWW war nicht in erster Linie technisch bedingt, sondern beruhte maßgeblich auch auf einer durch frühe Erfahrungen gewonnenen geistigen Offenheit, was moderne Kommunikationsformen anging.
1. Der regulatorische Ausgangspunkt
| Aspekt | USA | Bundesrepublik Deutschland |
|---|---|---|
| Netzbetreiber | AT&T/Bell-System und regionale Telefongesellschaften | Deutsche Bundespost |
| Rechtlicher Charakter | Reguliertes privates Monopol, zunehmend für Wettbewerb geöffnet | Staatliches Fernmeldemonopol |
| Eigentum am Telefon | Anfangs meist Telefongesellschaft; in den 1980ern zunehmend Kundengeräte | Telefon und Netzabschluss in der Regel von der Bundespost |
| Fremde Endgeräte | Nach Registrierung frei anschließbar | Nur von der Bundespost bereitgestellte oder ausdrücklich zugelassene Geräte |
| Modemmarkt | Zahlreiche konkurrierende Hersteller und Händler | Stark beschränkt; Postmodems, wenige zugelassene Geräte, Graumarkt |
| Ende des Endgerätemonopols | Praktisch in den 1970er-Jahren | 1. Juli 1989 |
2. Die USA: Carterfone und FCC Part 68
Der entscheidende Einschnitt erfolgte schon vor dem betrachteten Jahrzehnt.
1968 entschied die US-Regulierungsbehörde FCC im sogenannten Carterfone-Verfahren, dass Telefongesellschaften den Anschluss fremder Geräte nicht pauschal verbieten durften, sofern diese das Netz nicht beschädigten. Das war zunächst noch keine vollständige Liberalisierung, schuf aber den entscheidenden Grundsatz:
Nicht die Telefongesellschaft entscheidet, welches Gerät benutzt werden darf, sondern technische Anforderungen entscheiden darüber, ob ein Gerät angeschlossen werden kann.
1975 wurde dieser Grundsatz mit den FCC-Regeln in Part 68 standardisiert. Hersteller konnten Telefone, Anrufbeantworter und Modems registrieren lassen. Ein entsprechend gekennzeichnetes Gerät durfte der Kunde anschließend selbst erwerben und anschließen. Die Telefongesellschaft musste nicht jedes einzelne Exemplar installieren oder vermieten. Eine gute juristische Einordnung bietet die Untersuchung The FCC and the “Pre-Internet”; die Vorgeschichte dokumentiert auch die Darstellung zur Carterfone-Entscheidung.
Damit waren zu Beginn der 1980er-Jahre wesentliche Voraussetzungen für einen Massenmarkt vorhanden:
- Modems konnten im Computerhandel verkauft werden.
- Kunden konnten zwischen Herstellern und Preisklassen wählen.
- Neue Geräte mussten nicht von der Telefongesellschaft entwickelt oder vermietet werden.
- Der direkte elektrische Anschluss war zulässig.
- Automatisches Wählen, Annehmen und Auflegen wurde möglich.
- Standardschnittstellen und modulare Telefonstecker erleichterten die Selbstinstallation.
Besonders wichtig war das 1981 eingeführte Hayes Smartmodem. Es konnte über Befehle des Computers wählen und Verbindungen steuern. Der sogenannte Hayes-Befehlssatz wurde faktisch zum Industriestandard. Damit konnte praktisch jeder Mikrocomputer – Apple II, IBM PC, Commodore, Atari oder Tandy – mit handelsüblicher Software zum Online-Terminal oder sogar zum Mailboxrechner werden.

Die Zerschlagung des Bell-Systems 1984 verstärkte den Wettbewerb zusätzlich. Sie war aber nicht der ursprüngliche Auslöser der Modemfreiheit: Die entscheidenden Weichen waren bereits durch Carterfone und Part 68 gestellt worden.
3. Bundesrepublik: das Fernmelde- und Endgerätemonopol
In der Bundesrepublik betrachtete man das öffentliche Telefonnetz dagegen als eine technisch und rechtlich geschlossene Fernmeldeanlage der Deutschen Bundespost.
Das Monopol umfasste im Kern drei Ebenen:
- das Netz,
- die angebotenen Telekommunikationsdienste,
- die an das Netz angeschlossenen Endgeräte.
Telefone wurden daher normalerweise nicht im freien Handel gekauft. Sie waren Bestandteil des Anschlusses und wurden von der Bundespost bereitgestellt und vermietet. Selbst zusätzliche Telefone, Anrufbeantworter oder Modems durften nicht beliebig an die Leitung angeschlossen werden.
Technisch wurde dies durch fest angeschlossene oder verplombte Geräte unterstützt. Die heute selbstverständliche Vorstellung, ein Telefon- oder Modemkabel einfach in eine frei zugängliche Buchse zu stecken, setzte sich in Deutschland erst spät durch. Die TAE-Anschlussdose wurde in größerem Umfang erst gegen Ende der 1980er-Jahre eingeführt.
Ein elektrisch mit dem Telefonnetz verbundenes Modem musste entweder von der Bundespost stammen oder eine entsprechende Zulassung besitzen. Zuständig war vor allem das Fernmeldetechnische Zentralamt, das FTZ. Zugelassene Geräte erhielten eine FTZ-Prüfnummer.
Die Bundespost begründete diese Kontrolle unter anderem mit:
- dem Schutz der Vermittlungstechnik,
- der Vermeidung elektrischer Störungen,
- der Sicherung der Übertragungsqualität,
- der Kompatibilität mit dem deutschen Telefonnetz,
- dem Fernmeldegeheimnis und der Verhinderung missbräuchlicher Anlagen.
Diese Argumente waren anfangs nicht völlig unbegründet. Elektromechanische Vermittlungsanlagen konnten durch fehlerhafte Fremdgeräte tatsächlich gestört werden. Im Laufe der 1980er-Jahre wurde der umfassende Monopolansatz aber zunehmend unverhältnismäßig: Ein technisches Zulassungsverfahren hätte zum Netzschutz genügt, ohne dass die Bundespost zugleich Anbieter und Vermieter fast aller Geräte sein musste.
Eine zeitgenössische kritische Analyse bietet die 1983 erschienene Studie Die deutsche Bundespost: Bremse des technischen Fortschritts?. Einen umfassenden wissenschaftlichen Überblick gibt Martin Röhrs Open-Access-Studie Der lange Weg zum Internet.
4. Warum der Akustikkoppler in Deutschland so wichtig wurde
Der Akustikkoppler umging das Problem des elektrischen Anschlusses. Der Telefonhörer wurde in zwei Gummimuffen gelegt: Eine enthielt Mikrofon und Lautsprecher für die eine, die andere für die Gegenrichtung. Zwischen Telefon und Datenübertragungsgerät bestand keine elektrische Verbindung.
Das machte Akustikkoppler attraktiv, weil man:
- das Telefon nicht öffnen musste,
- keinen Stecker in die Telefonleitung einsetzte,
- die Bundespostanlage elektrisch unangetastet ließ,
- das Gerät auch an unterschiedlichen Telefonen verwenden konnte.
Ganz frei war allerdings auch dieser Bereich nicht. Selbst Akustikkoppler wurden geprüft und zugelassen; der erste Akustikkoppler mit FTZ-Prüfnummer wurde bereits Ende 1975 registriert. Ein zeitgenössischer Überblick findet sich im Artikel Die Netze der Post aus der Zeitschrift 64’er von 1985.
Gegenüber einem direkt angeschlossenen Modem hatte der Akustikkoppler erhebliche Nachteile:
- typischerweise nur 300 Bit/s,
- empfindlich gegen Umgebungsgeräusche,
- abhängig von Form und Qualität des Telefonhörers,
- teilweise instabile Verbindungen,
- manuelles Wählen und Auflegen,
- automatisches Annehmen von Anrufen kaum praktikabel.
Gerade der letzte Punkt war entscheidend: Ein BBS- oder Mailboxrechner musste Anrufe selbstständig entgegennehmen können. Das ließ sich mit einem direkt angeschlossenen Auto-Answer-Modem leicht realisieren, mit einem Akustikkoppler dagegen nur umständlich oder gar nicht.
Der Akustikkoppler war deshalb zugleich ein Symbol für frühe Datenkommunikation und ein Symptom der deutschen Regulierung.
5. Modemmonopol, Zulassung und Graumarkt
Während amerikanische Anwender Hayes-, US-Robotics-, Novation- oder kompatible Modems im Laden kaufen konnten, standen deutschen Nutzern im Wesentlichen vier Möglichkeiten offen:
- ein Modem der Bundespost mieten,
- ein seltenes zugelassenes Gerät kaufen,
- einen zugelassenen Akustikkoppler verwenden,
- ein nicht zugelassenes oder selbst gebautes Gerät „schwarz“ anschließen.
Besitz und Handel mit einem ausländischen Modem waren nicht unbedingt das Kernproblem. Verboten war vor allem dessen ungenehmigter Betrieb am öffentlichen Telefonnetz.
Die Folgen der Zulassungspraxis waren erheblich:
- Zugelassene Modems waren teuer.
- Neue Modelle kamen spät auf den Markt.
- Internationale Geräte mussten für den deutschen Markt angepasst werden.
- Kleinere Hersteller konnten die Zulassungskosten schlecht tragen.
- Amerikanische Standards und Bedienkonzepte waren nicht selbstverständlich verfügbar.
- Geräte waren mitunter technisch bereits überholt, wenn sie zugelassen wurden.
Ein häufig genanntes Beispiel ist ein 1988 angebotenes Tischmodem mit FTZ-Zulassung, das rund 1.950 DM kostete. Das entsprach dem Preis eines kompletten preiswerten Heimcomputersystems oder übertraf ihn sogar. Preisangaben dieser Art sind allerdings modellabhängig und sollten nicht als Durchschnittspreis aller Modems verstanden werden.
In der Januarausgabe des US-Computermagazins Byte von 1984 fanden sich zwei ganzseitige Anzeigen zu Modems. Ein Jahr später waren es bereits sechs, teilweise doppelseitige Anzeigen!

6. Das „Datenklo“ des Chaos Computer Clubs
Eine geradezu prototypische deutsche Antwort auf die Restriktionen war das sogenannte Datenklo des Chaos Computer Clubs.
Dabei handelte es sich um einen kostengünstigen Selbstbau-Akustikkoppler beziehungsweise ein einfaches Selbstbaumodem. Die Bauanleitung wurde 1985 in der Hackerbibel veröffentlicht. Der Name spielte auf das Gehäuse aus Sanitärbauteilen und auf den improvisierten Charakter der Konstruktion an.
Das Datenklo kostete ungefähr 300 DM und war damit erheblich günstiger als professionelle beziehungsweise postzugelassene Lösungen. Die Anleitung soll bis 1988 eine Auflage beziehungsweise Verbreitung von mehr als 25.000 Exemplaren erreicht haben.
Das ist historisch interessant: Der Erfolg belegt einerseits ein beträchtliches Interesse an privater Datenkommunikation, andererseits aber auch, dass ein Teil dieses Interesses nicht in offiziellen Teilnehmerstatistiken auftauchte.
7. Unterschiedliche Gebührenstrukturen
Neben dem Gerätemonopol war die Abrechnung von Telefongesprächen wahrscheinlich der zweitwichtigste Unterschied.
USA
In vielen amerikanischen Ortsnetzen waren Ortsgespräche durch eine monatliche Pauschale abgedeckt oder zumindest relativ günstig. Wer eine lokale Mailbox anrief, konnte daher vergleichsweise lange online bleiben, ohne dass jede zusätzliche Zeiteinheit hohe Telefonkosten verursachte.
Das begünstigte:
- lange Mailboxsitzungen,
- den Austausch größerer Dateien,
- lokale BBS-Szenen,
- regelmäßige Einwahl,
- mehrere Anrufe am Tag,
- den Betrieb privater Mailboxen.
Fernverbindungen blieben teuer. Deshalb waren amerikanische BBS-Netze stark lokal geprägt. FidoNet übertrug Nachrichten bevorzugt nachts und gebündelt, um Ferngesprächskosten zu reduzieren. Viele Terminalprogramme unterstützen die Funktion, auch komplexe Suchabfragen für populäre (und teure) Dienste bereits offline zu formulieren.
Bundesrepublik
Bei der Bundespost wurden auch Ortsgespräche nach Gebühreneinheiten beziehungsweise Zeittakten berechnet. Onlinezeit verursachte daher fortlaufende Telefonkosten.
Das hatte unmittelbare Folgen für das Nutzerverhalten:
- Nachrichten wurden möglichst offline vorbereitet.
- Teilnehmer luden Inhalte herunter und trennten die Verbindung schnell.
- Programme automatisierten Einwahl und Datenaustausch.
- Lange Chats oder das Erkunden eines Systems waren teuer.
- Nutzer mussten mit überraschend hohen Telefonrechnungen rechnen.
- Mailboxbetreiber versuchten, Netzanrufe in günstige Nachtzeiten zu verlegen.
Deshalb darf man die Verbreitung von Modems nicht nur anhand ihrer Anschaffungskosten erklären. Der laufende Betrieb war in Deutschland ebenfalls weniger attraktiv.
8. Unterschiedliche Onlinewelten
Die Regulierung beeinflusste auch, welche Art von Telekommunikation sich entwickelte.
USA: dezentrale Mailboxkultur
In den USA entstanden bereits seit 1978 private Bulletin Board Systems. Ein Betreiber benötigte im einfachsten Fall:
- einen Mikrocomputer,
- ein Auto-Answer-Modem,
- einen Telefonanschluss,
- eine BBS-Software.
1982 verzeichnete ein amerikanisches BBS-Handbuch bereits mehr als 275 öffentliche Systeme in 43 Bundesstaaten. Für das Ende der 1980er-Jahre werden – je nach Verzeichnis und Zählweise – stark steigende Zahlen genannt. Eine zeitgenössisch begründete Reihe nennt ungefähr:
| Jahr | Öffentlich erreichbare US-BBS |
|---|---|
| 1987 | 6.000 |
| 1988 | 9.000 |
| 1989 | 15.000 |
| 1990 | 24.000 |
Diese Werte stammen aus der späteren Branchenbeobachtung des Boardwatch-Umfelds und sind als Schätzungen zu verstehen. Ein vollständiges Register gab es nicht. Die methodischen Probleme historischer BBS-Zählungen beschreibt die Studie Measuring the Bulletin Board Systems of North America.
Neben den unabhängigen BBS existierten kommerzielle Dienste:
- CompuServe,
- The Source,
- Dow Jones News/Retrieval,
- GEnie,
- Delphi,
- ab 1985 QuantumLink für den Commodore 64.
CompuServe wuchs von weniger als 1.000 privaten Teilnehmern 1980 auf ungefähr 110.000 im Jahr 1984 und rund 380.000 im Jahr 1987. Hinzu kamen Hunderttausende Nutzer konkurrierender Dienste. Diese Zahlen sind nicht identisch mit der Zahl der Modembesitzer – ein Nutzer konnte mehrere Dienste verwenden, andere nutzten nur BBS.
Trotz dieses Wachstums war Modemnutzung auch in den USA während eines großen Teils der 1980er-Jahre kein allgemeines Massenphänomen. Eine Befragung von 1983 ergab, dass rund zehn Prozent der Erwachsenen einen Heimcomputer besaßen; davon nutzten etwa 14 Prozent ein Modem. Das entspricht ungefähr 1,4 Prozent aller Erwachsenen. Pew Research ordnet diese frühe Erhebung rückblickend ein.
Bundesrepublik: zentrale Dienste und kleinere Mailboxszene
Die Bundespost setzte (natürlich) stärker auf zentral geplante Datendienste:
- Datex-L für leitungsvermittelte Datenkommunikation,
- Datex-P als paketvermitteltes X.25-Netz ab 1980/81,
- Bildschirmtext ab 1983,
- Telebox für elektronische Nachrichten,
- später ISDN.
Diese Angebote waren technisch teilweise sehr fortschrittlich. Datex-P war beispielsweise ein professionelles Paketnetz, das internationale Verbindungen ermöglichte. Es war aber eher auf Unternehmen, Behörden, Hochschulen und professionelle Informationsanbieter zugeschnitten als auf spontane private Kommunikation.
Btx sollte der private Massendienst werden. Die Bundespost prognostizierte anfangs sehr hohe Teilnehmerzahlen – mehrere Millionen Anschlüsse bis zum Ende der 1980er-Jahre. Tatsächlich wurde erst Anfang 1988 der 100.000. Anschluss erreicht. Die frühe Prognose lag für 1986 bereits bei einer Million Teilnehmern. Der Dienst blieb damit weit hinter den Erwartungen zurück. Im Museum für Kommunikation findet sich eine anschauliche historische Darstellung.
Zu den Ursachen gehörten:
- teure Endgeräte beziehungsweise Decoder,
- zusätzliche Grund- und Nutzungsgebühren,
- Telefonkosten,
- wenig attraktive Inhalte in der Anfangsphase,
- umständliche Bedienung,
- langsame Übertragung,
- eine streng zentral organisierte Angebotsstruktur.
Daneben gab es durchaus eine deutsche Mailboxszene – etwa Zerberus-Netze, FidoNet-Systeme, Club- und Computermagazin-Mailboxen. Sie war aber im Verhältnis zur amerikanischen Szene kleiner und bewegte sich wegen nicht zugelassener Modems teilweise in einer rechtlichen Grauzone.
9. Warum Btx kein deutsches CompuServe oder BBS-Netz wurde
Btx und amerikanische Online-Systeme sahen oberflächlich ähnlich aus: Man wählte sich über das Telefonnetz ein und rief Seiten oder Nachrichten ab. Dahinter standen aber unterschiedliche Modelle.
| Btx/Bundespost-Modell | US-Modem-/BBS-Modell |
|---|---|
| zentral geplant | dezentral entstanden |
| standardisiertes Endgerät | freie Wahl von Computer und Modem |
| kontrollierte Anbieterzulassung | nahezu jeder konnte eine BBS eröffnen |
| definierte Bildschirmdarstellung | offene Terminal- und Softwarekultur |
| Bundespost als Netz- und Dienstkoordinator | Netzbetreiber transportiert nur die Verbindung |
| Fokus auf Informationsabruf und Transaktionen | starker Fokus auf Kommunikation, Dateien und Communities |
Der entscheidende Unterschied war also nicht lediglich die Geschwindigkeit. Es ging um die Innovationsordnung:
In den USA konnte ein Nutzer zugleich Kunde, Entwickler, Informationsanbieter und Mailboxbetreiber sein. In Deutschland waren diese Rollen institutionell und regulatorisch voneinander getrennt.
10. Die Liberalisierung 1989
Mit der Postreform I wurde das Endgerätemonopol zum 1. Juli 1989 grundsätzlich aufgehoben. Die Deutsche Bundespost wurde organisatorisch in Postdienst, Postbank und Telekom gegliedert; hoheitliche Aufgaben sollten stärker vom wirtschaftlichen Betrieb getrennt werden.
Zugelassene Endeinrichtungen durften nun grundsätzlich von jedermann errichtet und betrieben werden. Eine technische Zulassung blieb erforderlich, aber die Bundespost musste das Gerät nicht mehr selbst anbieten oder vermieten. Die Bundesnetzagentur beschreibt diese erste Liberalisierungsphase rückblickend; die gesetzlichen Materialien sind über den Deutschen Bundestag dokumentiert.
Für die 1980er-Jahre kam diese Änderung allerdings sehr spät. Ein wesentlicher Teil der amerikanischen Modemkultur hatte sich da bereits etabliert:
- Hayes-Kompatibilität war internationaler Standard,
- Tausende BBS waren online,
- FidoNet verband Mailboxen untereinander,
- mehrere kommerzielle Onlinedienste konkurrierten,
- Modems wurden regulär über den Computerhandel vertrieben.
In Deutschland begann sich ein vergleichbarer freier Modemmarkt im Wesentlichen erst an der Schwelle zu den 1990er-Jahren zu entwickeln.
Fazit
Nicht allein das Verbot privater Modems war entscheidend für den Entwicklungsrückstand in der Bundesrepublik, sondern die Kombination aus Endgerätemonopol, langsamer Zulassung, hohen Gerätepreisen, fehlenden Steckanschlüssen und zeitabhängigen Ortsgesprächsgebühren.
Die Bundesrepublik war bei Datennetzen nicht unbedingt technisch rückständig. Mit Datex-P, Btx und später ISDN existierten durchaus ambitionierte Systeme. Rückständig war vor allem die Markt- und Innovationsordnung für private, dezentrale Anwendungen.
Die amerikanische Regulierung reduzierte die Rolle des Netzbetreibers zunehmend auf den Transport und ließ Innovation an den Endpunkten zu. Die Bundespost versuchte dagegen, Netz, Endgerät und Dienst gemeinsam zu planen und zu kontrollieren. Für klassische Telefonie bot dieses Modell Einheitlichkeit und Betriebssicherheit. Für die schnelllebige Mikrocomputer- und Modementwicklung der 1980er-Jahre erwies es sich jedoch als gravierende Bremse.
Teile der Recherche und des Zusammenstellens der Informationen sowie einzelne Textpassagen wurden von KI unterstützt.