
Der U-Bahn-Betriebshof Neuperlach Süd ist weiterhin politisch gewollt, aber weder baureif noch abschließend genehmigt. Die Planung befindet sich erneut in einer grundlegenden Überarbeitungsphase.
Der wichtigste neue Befund: Eine gemeinsame Machbarkeitsstudie kommt offenbar zu dem Ergebnis, dass der Betriebshof, die Verlängerung der U5 in den Landkreis und der zweigleisige Ausbau der heutigen S5 grundsätzlich miteinander vereinbar sind. Das bisherige Erschließungs- und Verkehrskonzept für den Betriebshof sei jedoch „nicht (mehr) darstellbar“ und müsse neu geplant werden. Die vollständige Studie war Mitte August 2026 noch nicht öffentlich zugänglich.
Der nächste politisch wichtige Termin ist voraussichtlich der 16. September 2026. Dann tagt der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung. Eine veröffentlichte Tagesordnung lag zum Zeitpunkt meiner Recherche noch nicht vor. Nach Angaben der Bürgerinitiative soll dort der Standort Neuperlach Süd erneut verbindlich bestätigt und eine neue Rahmenplanung angestoßen werden. Der Sitzungstermin ist im städtischen Ratsinformationssystem bestätigt; der konkrete Inhalt bislang nur durch die Bürgerinitiative angekündigt.
Was geplant ist

Der zweite Münchner U-Bahn-Betriebshof soll an der Arnold-Sommerfeld-Straße südöstlich des Bahnhofs Neuperlach Süd entstehen. Die bisher veröffentlichte Planung umfasst insbesondere:
- eine Werkstatthalle mit vier Arbeitsständen,
- eine Abstellanlage für 29 moderne Langzüge,
- eine Waschhalle,
- Lager-, Büro-, Technik- und Infrastrukturgebäude,
- eine Fahrzeughalle für Arbeitsfahrzeuge zur Instandhaltung des U-Bahn-Netzes,
- ein Abnahme- beziehungsweise Bremstestgleis,
- eine Fläche von ungefähr 92.000 Quadratmetern.
Der Betriebshof wäre kleiner als die Anlage in Fröttmaning und soll vor allem die „Grundversorgung“ übernehmen. Aufwendige Arbeiten etwa an Drehgestellen sollen weiterhin in Fröttmaning stattfinden (Projektseite der MVG).
SWM und MVG begründen das Projekt mit drei Problemen:
- In Fröttmaning fehlen Abstell- und Werkstattkapazitäten.
- Die dortigen Werkstätten sind auf ältere, aus Einzelwagen zusammengesetzte Züge ausgerichtet; moderne durchgängige Langzüge benötigen längere Arbeitsstände.
- Fröttmaning besitzt nur ein Zulaufgleis. Eine längerfristige Sperrung dieses Gleises könnte den gesamten U-Bahn-Betrieb erheblich beeinträchtigen.
Nach Darstellung der MVG wird ein zweiter Betriebshof bereits in den 2030er-Jahren benötigt. Eine Alternative im Raum Ottobrunn oder Taufkirchen wäre dagegen erst nach einer U5-Verlängerung erreichbar, die nach derzeitiger Einschätzung frühestens in den 2040er-Jahren in Betrieb gehen könnte.
Warum die bisherige Planung überarbeitet werden muss
Am Bahnhof Neuperlach Süd treffen inzwischen drei Großprojekte aufeinander:
- der U-Bahn-Betriebshof,
- die Verlängerung der U5 über Neubiberg und Ottobrunn in Richtung Luft- und Raumfahrtcampus,
- der zweigleisige Ausbau der S-Bahn-Strecke Richtung Kreuzstraße, heute als S5 bezeichnet. In älteren Unterlagen heißt sie noch S7.
Freistaat, Landkreis München und SWM/MVG vereinbarten deshalb im September 2023 eine gemeinsame Machbarkeitsstudie. Untersucht wurde insbesondere, welche Tunnel, Kreuzungsbauwerke und Flächen freigehalten werden müssen, damit eine spätere U5-Verlängerung und ein zweites S-Bahn-Gleis nicht durch den Betriebshof blockiert werden (Bayerisches Landesportal).
Nach den im Juli 2026 bekannt gewordenen Ergebnissen sind alle drei Vorhaben prinzipiell kombinierbar. Das bisherige Straßennetz beziehungsweise die bisher vorgesehene Erschließung des Betriebshofs funktioniert in dieser Kombination aber offenbar nicht mehr. Die Anlage muss deshalb neu zugeschnitten und erschlossen werden. Medien berichten zudem, dass wahrscheinlich mehr Fläche benötigt wird (Wochenanzeiger, OVB Heimatzeitungen).
Das bedeutet:
- Die Visualisierungen und Flächenaufteilungen von 2021 sind nicht mehr als endgültiger Entwurf anzusehen.
- Lärm-, Verkehrs-, Klima- und Freiraumuntersuchungen müssen zumindest teilweise an die neue Planung angepasst werden.
- Ein verlässlicher Baubeginn oder Inbetriebnahmetermin lässt sich derzeit nicht nennen.
- Frühere Zeitangaben – Baubeginn 2024 oder 2026, Fertigstellung 2026 oder 2030 – sind überholt.
Die aktuelle MVG-Seite spricht nur noch davon, dass der Betriebshof „in den 2030er Jahren“ benötigt werde. Einen konkreten Baubeginn nennt sie nicht.
Wo das Verfahren formal steht

Die Standortentscheidung reicht weit zurück:
- 2016 bestätigte der Stadtrat Neuperlach Süd grundsätzlich als Standort.
- 2018 wurde eine städtebauliche und landschaftliche Rahmenplanung beschlossen.
- 2020 ließ der Stadtrat die Planung konkretisieren.
- 2021 wurde die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
- Ab 2023 wurde die Planung wegen U5-Verlängerung und S-Bahn-Ausbau in einen größeren Zusammenhang gestellt.
- 2026 liegt die hierfür erstellte Machbarkeitsstudie offenbar vor, ist aber noch nicht vollständig veröffentlicht.
Nach den aktuell auffindbaren offiziellen Informationen befindet sich das Projekt weiterhin in der Planungs- und politischen Beschlussphase. Es gibt keinen Hinweis auf einen abgeschlossenen Planfeststellungsbeschluss oder einen unmittelbar bevorstehenden Baustart. Das ist eine Schlussfolgerung aus dem gegenwärtigen Veröffentlichungsstand: Die MVG spricht selbst noch von Machbarkeitsstudie, Umplanung und einer Informationsveranstaltung nach Veröffentlichung der Ergebnisse.
Die Bürgerinitiative und ihre Position

Die „Bürgerinitiative U-Bahn-Betriebshof Süd“ wird vor allem von Anwohnern aus Neuperlach, Waldperlach und Neubiberg getragen. Sie bestreitet nicht grundsätzlich, dass München einen zweiten Betriebshof benötigt. Ihr Protest richtet sich gegen Standort, Dimensionierung, Betriebsweise und Ablauf der Planung.
Zu ihren wichtigsten Kritikpunkten gehören:
- Lärm durch Abstell-, Rangier-, Werkstatt- und Testfahrten,
- das ungefähr 900 Meter lange Bremstest- beziehungsweise Abnahmegleis,
- mögliche Arbeiten und Fahrten in der Nacht,
- Lichtemissionen,
- zusätzlicher Straßenverkehr,
- Flächenverbrauch sowie Eingriffe in Grünzüge und Frischluftbereiche,
- Konflikte mit der geplanten „Parkmeile Trudering-Neuperlach“,
- eine aus Sicht der Initiative überholte Standortauswahl,
- fehlende aktuelle Kosten- und Variantenvergleiche,
- unzureichende Veröffentlichung von Gutachten.
Die Initiative und eine weitere Neubiberger Initiative hatten nach Medienberichten bis 2023 ungefähr 7.000 Unterschriften gegen die damalige Planung gesammelt (Süddeutsche Zeitung, Selbstdarstellung der Bürgerinitiative).
Neue Zuspitzung im Juli 2026
Auf der Bürgerversammlung für Ramersdorf-Perlach am 16. Juli 2026 erhielten sechs Anträge der Initiative große Mehrheiten. Gefordert werden:
- vollständige Veröffentlichung und öffentliche Erläuterung der Machbarkeitsstudie,
- eine aktuelle, ergebnisoffene Standortprüfung einschließlich Standorten entlang der geplanten U5-Verlängerung,
- keine erneute Standortfestlegung vor Veröffentlichung der Entscheidungsgrundlagen,
- aktuelle Kosten auf Preisstand 2026 und ein Variantenvergleich,
- verbindliche Berücksichtigung von Stadtklima, Grünzügen und Parkmeile,
- ein gemeinsames Entwicklungskonzept für Münchens Südosten und den angrenzenden Landkreis.
Bürgerversammlungsbeschlüsse sind Empfehlungen, keine bindenden Entscheidungen. Die Stadt muss sie aber behandeln. Laut Wochenanzeiger gilt dafür eine Frist von drei Monaten.
Am 31. Juli wandte sich die Initiative zudem in einem offenen Brief an Oberbürgermeister und Stadtrat. Sie wirft der Verwaltung mangelnde Transparenz vor und erklärt, ein Antrag auf Umweltinformationen sei bislang nicht beantwortet worden. Das ist zunächst die Darstellung der Initiative; eine öffentlich auffindbare Stellungnahme der Stadt zu diesem konkreten Vorwurf habe ich nicht gefunden.
Der Streit um Nachtbetrieb und Lärm
Hier widersprechen sich aktuelle und ältere Darstellungen.
Die Bürgerinitiative warnt vor einem faktisch rund um die Uhr nutzbaren Betriebshof und vor nächtlichen Bremstests. Sie beruft sich dabei auf frühere Planungsannahmen, nach denen entsprechende Nutzungsmöglichkeiten schalltechnisch berücksichtigt werden sollten.
Die aktuelle MVG-FAQ sagt dagegen:
- Vorgesehen sei höchstens ein Zweischichtbetrieb.
- Zwischen 22 und 6 Uhr sei ein Betrieb „bis auf Weiteres nicht erforderlich“.
- Die Anlage werde dennoch so ausgelegt, dass sie bei künftigem Bedarf erweitert genutzt werden könnte.
Das beseitigt den Konflikt nicht vollständig: Die MVG sagt, dass gegenwärtig kein regelmäßiger Nachtbetrieb geplant sei; zugleich soll die Genehmigungs- und Schallschutzplanung offenbar eine spätere weitergehende Nutzung ermöglichen.
Auch das Lärmgutachten ist nicht als endgültig anzusehen. Ein Bezirksausschuss-Dokument vom Juli 2026 hält fest, dass es „grundlegend überarbeitet“ werde. Die MVG erklärt allgemein, die Gesamtbelastung aus vorhandenem Gewerbelärm und Betriebshof müsse die jeweiligen Immissionsrichtwerte einhalten; nötigenfalls seien Einhausungen, schallgedämmte Gebäude oder Lärmschutzwände vorgesehen.
Kosten und Finanzierung
Eine belastbare aktuelle Kostenschätzung ist öffentlich nicht erkennbar. 2021 war von ungefähr 200 Millionen Euro die Rede. Diese Zahl bezog sich auf den damaligen Entwurf und ist wegen Baupreissteigerungen, zusätzlicher Vorhaltebauwerke und der nun notwendigen Umplanung offensichtlich nicht mehr als aktuelle Projektkostenangabe geeignet. Hier geht’s zu einem historischer Bericht von u-bahn-muenchen.de
Die Forderung der Bürgerinitiative nach einer Kostenberechnung auf Preisstand 2026 ist daher sachlich relevant – unabhängig davon, wie man zur Standortfrage steht. Offen ist insbesondere:
- was allein der Betriebshof kostet,
- wie die Mehrkosten für U5- und S-Bahn-Vorhaltemaßnahmen verteilt werden,
- welchen Anteil Stadt, SWM/MVG, Landkreis, Freistaat oder Bund tragen könnten,
- ob die veränderte Planung zusätzliche Grundstücke benötigt.
Was als Nächstes zu beobachten ist
Die entscheidenden nächsten Schritte sind:
- Veröffentlichung der vollständigen Machbarkeitsstudie;
- offizielle Präsentation der Ergebnisse;
- Sitzung des Planungsausschusses am 16. September 2026;
- mögliche erneute Standortbestätigung durch den Stadtrat;
- Auftrag für eine neue Rahmen- beziehungsweise Vorzugsplanung;
- Neuberechnung von Flächenbedarf, Erschließung und Kosten;
- Überarbeitung des Lärm- und möglicherweise des Stadtklimagutachtens;
- anschließende Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren.
Bis diese Punkte geklärt sind, wäre die Formulierung „der Betriebshof wird gebaut“ zu bestimmt. Treffender ist: München und die MVG halten am Bedarf und bislang auch am Standort Neuperlach Süd fest, aber der konkrete Entwurf muss neu geplant werden und steht noch vor wesentlichen politischen, fachlichen und genehmigungsrechtlichen Entscheidungen.
(Die Informationen habe ich mit Hilfe von ChatGPT recherchiert.)